Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten sowohl mit dem Auto, dem Velo oder dem ÖV entstanden sein. Beim Verrechnen der Fahrtkosten gibt es verschiedene Einzelheiten zu beachten. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen bestimmte Vorgaben erfüllen. Zudem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.